Dabei fällt hier ins Gewicht, dass die anlässlich des Augenscheins getroffenen Feststellungen die Darstellung des Planerteams eindrücklich bestätigt haben. So konnte sich das Gericht vor Ort – neben den bereits erwähnten Feststellungen – insbesondere davon überzeugen, dass das Kluftsystem, welches mit verschiedenen Schwächezonen und mit Mergelbändern durchsetzt ist, erosiv und damit instabil ist. Dies gilt auch für die vor Ort plausibel aufgezeigten Schwierigkeiten einer (alternativen) technischen Überwachung. Der Gemeinderat liess dem Gericht den Kurzbericht der D GmbH vom 6. Oktober 2014 einreichen.