Dieses Risiko werde durch den Abbau weiterer Hotspots ausserhalb der vorliegenden Vorstudie (im Rahmen eines separaten, aber zeitgleich auszuführenden Projekts des kantonalen Strasseninspektorats) weiter gesenkt. 4.4.3.3. Damit erklärt die für den Schutz der Benützer der Kantonsstrasse zuständige Behörde in Überstimmung mit den Erkenntnissen im Technischen Bericht, dass die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auf der Kantonsstrasse weit weniger gross ist als die des Beschwerdeführers, der in diesem Gebiet weiterhin leben und wohnen will.