Dabei ging die kantonale Fachbehörde davon aus, dass der hohe Sicherheitsstandard, der für Nationalstrassen vorgegeben werde, auch für eine Kantonsstrasse ausreiche. Demnach werde maximal ein individuelles Todesfallrisiko akzeptiert, das dem Todesfallrisiko eines 17-jährigen männlichen Bewohners der Schweiz entspreche (in Zahlen: 1x10-5). Auf der Strasse werde folglich das individuelle Risiko einer Person betrachtet, die den gefährdeten Strassenabschnitt zwei Mal täglich befahre.