Schliesslich hat das Planerteam auf Erfahrungen aus dem Felssturz und den Rutschungen vom August 2005 zurückgreifen können. Bereits diese Hinweise zeigen, dass sich die Ausführungen des Planerteams auch auf die Kantonsstrasse und ihre Gefährdung beziehen. 4.4.3.2. Für die Sicherung einer Kantonsstrasse ist sodann nicht der jeweilige Gemeinderat zuständig, sondern die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif). Diese hat sich in ihrer Stellungnahme vom 12. August 2014 ausdrücklich zu dieser Thematik geäussert. Dabei ging die kantonale Fachbehörde davon aus, dass der hohe Sicherheitsstandard, der für Nationalstrassen vorgegeben werde, auch für eine Kantonsstrasse ausreiche.