Es kann der Vorinstanz auch nicht vorgeworfen werden, dass einzelne Bäume gefällt bzw. auf den Stock gesetzt wurden. In Anbetracht der dargestellten geografischen Situation und der Grösse der Felsbrocken gewährleistet auch eine Verdichtung des Schutzwaldes keine ausreichende Sicherheit. Zudem bestätigen die durchgeführten Berechnungen und Simulationen die Gefahr für die Liegenschaft des Beschwerdeführers. Dass diese Berechnungen nicht fachgerecht durchgeführt worden wären, ist nicht ersichtlich und wird auch in den "Felssturzszenarien" des Beschwerdeführers nicht belegt, zumal diese nicht mittels Simulationsberechnungen verifiziert sind.