Abgesehen davon ist das Gelände unterhalb des Felsbands überwiegend steil abfallend. Es fanden sich auch keine grossen Steine oder Felsstücke, welche in der Vergangenheit durch Bäume oder dergleichen aufgehalten worden wären. Dass solche – wie anlässlich des Augenscheins vom Bauingenieur erläutert wurde – aufgrund der Steilheit des Geländes zwingend Richtung See rollen würden, erscheint in Anbetracht der eigenen Feststellungen vor Ort für das Gericht nachvollziehbar. Es kann der Vorinstanz auch nicht vorgeworfen werden, dass einzelne Bäume gefällt bzw. auf den Stock gesetzt wurden.