Dass die betroffenen Grundeigentümer umfassend orientiert wurden und sich während der Planungs- und Abklärungsphasen einbringen konnten, ergibt sich aus den Feststellungen im Technischen Bericht. Dabei ging es immer um die Qualität der Abklärungen und um zusätzliche Sondierbohrungen im Hang oberhalb der Häuser. Die Erforderlichkeit der Abklärungen als solche wurde nie ernstlich in Frage gestellt; es drehte sich immer um die Frage, welche Auswirkungen die Feststellungen der diversen Fachleute für die im Gebiet Y liegenden Häuser haben.