Heute befinden diese sich in der Landwirtschaftszone. Das Gebiet Y wurde – nach den Unwetterereignissen im August 2005 – im Rahmen des Projekts "Gesamtüberwachung Naturgefahren" im Jahr 2008 dem roten Gefahrengebiet zugewiesen ("erhebliche Gefährdung"). Gestützt auf weitere geologische und geotechnische Abklärungen eines Expertenteams verfügte der Gemeinderat A Ende Juni 2014 u.a. ein Betretungs- und Nutzugsverbot der Liegenschaften sowie deren Abbruch nach Abschluss der Felssicherungsarbeiten. Die vom Eigentümer dagegen gerichtete Beschwerde wies das Kantonsgericht mit Urteil vom 18. November 2014 ab. Aus den Erwägungen: 4. 4.1.