(Es folgen Ausführungen zur A AG mit Verweis auf deren Homepage). Aus den Eintragungen im Handelsregister des Kantons Luzern geht schliesslich hervor, dass der Verwaltungsrat der A AG aus vier Personen besteht, die ihrerseits Verwaltungsräte der B AG (G und H) und der C AG (I und J) sind. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die Vergabebehörde zu Recht die Referenzobjekte 2 und 3 der A AG zugerechnet hat und ob diese damit das geforderte Eignungskriterium, nämlich die "Erfahrung des Anbieters über die Realisierung von drei im Umfang und Komplexität vergleichbaren Objekten (Bausumme BKP 2 von mind. CHF 10 Mio.)", zu erfüllen vermag.