Mangels Einbindung als Subunternehmerin, Lieferantin oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft können die Referenzobjekte der Muttergesellschaft der Tochtergesellschaft nicht zugerechnet werden. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 4. 4.1. In ihrer Replik beanstandet die Beschwerdeführerin die Bewertung der Eignungskriterien und des Zuschlagskriteriums "Qualität der Referenzen über die Realisierung von drei im Umfang und Komplexität vergleichbaren Objekten" für die Zuschlagsempfängerin, die A AG.