Mithin sind sie ohnehin bereits im bestehenden Zustand nicht Teil des von den Beschwerdeführern beschriebenen quartiertypischen Erscheinungsbilds resp. der gemäss ISOS zu erhaltenden Struktur, zumal es sich bei den Grundstücken auch nicht um eine Freihaltezone oder sonstige bewusst gesetzte Lücke im Ensemble handelt. Die beiden Grundstücke liegen zudem angrenzend an die Bahngeleise an der südlichen Peripherie des Himmelrichquartiers und nicht etwa in der Quartiermitte. Auch die unmittelbar angrenzenden Grundstücke der Beschwerdeführer sind überdies unbestrittenermassen nicht in Blockrandüberbauung bebaut.