Tatsächlich ist die Häufigkeit von Blockrandbebauungen im Gebiet Hirschmatt / Neustadt augenfällig. Insbesondere das Gebiet nordwestlich und westlich des Gestaltungsplanperimeters ist praktisch ausschliesslich von Blockrandbebauungen geprägt (vgl. B 129). Andere Baumuster als Blockrandbebauungen sind lediglich in den weniger zentral und exponiert gelegenen Quartieren (z.B. Zonen 1,2,3 und 4) anzutreffen. Zudem wurde vielerorts, wo im Zeitpunkt des Erlasses des Bebauungsplanes B 129 bereits Blockrandbebauungen bestanden hatten, eine Überlagerung mit der Ortsbildschutzzone A oder B vorgenommen. Offensichtlich soll der Erhalt sowie die Weiterführung dieser Baustruktur gewährleistet werden.