Gestützt darauf ist festzustellen, dass im gesamten hier interessierenden ISOS-Gebiet Nr. 38 verschiedene Bautypen ihre planerische Umsetzung finden können. 6.7. Das damalige Verwaltungsgericht und das Kantonsgericht haben sich bereits im Rahmen der Genehmigung der Gestaltungspläne G 343 bzw. G 357 Bundesplatz Süd eingehend mit dem streitbetroffenen Gebiet und namentlich der im Licht des Zonencharakters an die Bauweise zu stellenden Anforderungen befasst. Es drängt sich auf, die entsprechenden Überlegungen im vorliegenden Verfahren als Ausgangspunkt heranzuziehen.