Weiter hält das Inventar im Sinn genereller Erhaltungshinweise fest, dass Altbauten nur in Ausnahmefällen abgebrochen werden dürfen und dass besondere Vorschriften für Umbauten und zur Eingliederung von Neubauten zu schaffen bzw. zu beachten sind. Zur Siedlungsentwicklung besagt das ISOS im hier interessierenden Zusammenhang das Folgende: "Südlich der Moosstrasse hat sich die Wohnbautätigkeit bis anfangs der 1930er-Jahre fortgesetzt und das Areal im Geleisebogen aufgefüllt (38). Obwohl diese städtische Wachstumsphase von keinen avantgardistischen Architekturvorstellungen geprägt war, bildete die Reaktion des Quartierplans auf die vorgegebene Stadttopographie eine beachtliche Leistung.