Somit ist ersichtlich, dass kein einheitliches Bebauungsmuster vorhanden ist. Die Aufnahmekategorie B führte zum Erhaltungsziel B, was "Erhalten der Struktur" bedeutet. Im ISOS wird dazu notiert, dass Anordnung und Gestalt der Bauten und Freiräume zu bewahren sowie für die Struktur wesentliche Elemente und Merkmale integral zu erhalten sind (vgl. BGer-Urteil 1C_130/2014 vom 6.1.2015 E. 3.1). Weiter hält das Inventar im Sinn genereller Erhaltungshinweise fest, dass Altbauten nur in Ausnahmefällen abgebrochen werden dürfen und dass besondere Vorschriften für Umbauten und zur Eingliederung von Neubauten zu schaffen bzw. zu beachten sind.