Das ISOS sei eine Grundlage bei raumplanerischen Interessenabwägungen und bei der Ausarbeitung der Konzepte und Planungen. Die Gemeinden mit Ortsbildern von nationaler oder regionaler Bedeutung würden die Inhalte des ISOS im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung in den kommunalen Planungen berücksichtigen. Sie würden dafür sorgen, dass die Ortsteile ihre Funktionen erfüllen und ihre Bau- und Nutzungsvorschriften darauf abstimmen. Die Gemeinden würden für einen angemessenen Schutz der im ISOS aufgelisteten Ortsbilder von lokaler Bedeutung sorgen und dabei die Funktion der Ortsteile berücksichtigen.