Es umfasse sowohl die schützenswerte Bebauung (innerer Ortsbildbereich) wie auch deren Umgebung (äusserer Ortsbildbereich). Unterschieden würden Ortsbilder von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung. Das ISOS sei im Rahmen einer umfassenden Abwägung mit allen anderen raum- und nutzungsrelevanten Zielen und Ansprüchen bei der Ausscheidung und Ausgestaltung von Nutzungszonen mitzuberücksichtigen. Gemäss der Koordinationsaufgabe S3-1 (Ortsbilder von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung) besteht an der langfristigen Erhaltung und Weiterentwicklung der luzernischen Ortsbilder und ihrer Umgebung ein kantonales Interesse.