Im kantonalen Richtplan 2009 ist festgehalten, dass der Schutz und die Erhaltung bedeutender Ortsbilder, geschichtlicher Stätten und Kulturdenkmäler unter Berücksichtigung zonenkonformer Nutzungsvorhaben mit geeigneten organisatorischen und raumplanerischen Massnahmen sichergestellt werden (S. 69, Kapitel S3, auch zum Folgenden). Im ISOS seien die Ortsbilder gesamtheitlich definiert, umschrieben und die Schutzziele festgelegt. Der Stellenwert des Ortsbildes ergebe sich aus der Summe sämtlicher Ortsteile. Es umfasse sowohl die schützenswerte Bebauung (innerer Ortsbildbereich) wie auch deren Umgebung (äusserer Ortsbildbereich).