Unüberbaute Grundstücke wie das Grundstück Nr. 426 stünden grundsätzlich nicht im Fokus, ausser es handle sich um Freihaltebereiche oder Umgebungsrichtungen. So gehe auch aus der Beschreibung des Ortsteils G mit Nr. 38 hervor, dass das Grundstück Nr. 426 nicht davon erfasst werde, auch wenn es im Plan zu diesem Ortsteil gehöre (die Grenze verlaufe entlang der Eisenbahnanlagen). Die Schutzziele bezögen sich dementsprechend auf die schon vorhandene Bausubstanz. Zwischen Neustadtstrasse und Eisenbahngeleisen bestehe auf den Grundstücken Nrn. 426, 442 und 1386 keine Blockrandbebauung, ebenso wenig auf den Grundstücken Nrn.