Gerade weil auch das bis anhin unbebaute Grundstück Nr. 426 im Perimeter des ISOS liege, sei dieses Grundstück im Rahmen des Bebauungsplans B 129 der Wohn- und Geschäftszone 5B mit Blockrandbebauung zugeteilt worden. Damit sei den Vorgaben des ISOS Rechnung getragen worden, wonach das besonders zonencharakterprägende Element der Blockrandbebauung als eine typische städtebauliche Struktur in diesem Gebiet am Bundesplatz fortgeführt werde. Am Bundesplatz existierten mit Ausnahme der Grundstücke Nrn. 442, 1386 und 426 nur Blockrandbebauungen.