Nichtsdestotrotz enthält das Konzept Elemente, die für die Planungsträgerin in ihrer Argumentation wesentlich waren und von der Vorinstanz bestätigt wurden. Ein hier massgeblicher Aspekt betrifft die Platzierung einzelner Hochhäuser zur Akzentuierung aus städtebaulicher Sicht strategischer Punkte (vgl. Hochhauskonzept, S. 4). Im regionalen Konzeptansatz wird entsprechend die Akzentuierung wichtiger städtischer Plätze durch "Landmarks" oder höhere Häuser vorgeschlagen.