abis RPG wurde das Bestreben nach Siedlungsentwicklung nach innen bereits auf der Ebene der Ziele der Raumplanung verankert (vgl. Botschaft zur Teilrevision des RPG [BBl 2009 1049], S. 1064, auch zum Folgenden). Die bessere Nutzung bestehender Reserven innerhalb des bereits weitgehend überbauten Siedlungsgebiets unter gleichzeitiger Wahrung und Förderung einer bestmöglichen Siedlungsqualität bildet eine zentrale Stossrichtung der schweizerischen Raumordnungspolitik. Sie ergänzt damit das seit Erlass des RPG zentrale Ziel der Raumplanung, des haushälterischen Umgangs mit dem Boden (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 RPG). Auch der kantonale Richtplan 2009 enthält entsprechende Vorgaben.