Den Bebauungsplan B 129 genehmigte der Regierungsrat am 4. März 1997, mithin rund 17 Jahre vor dem angefochtenen Entscheid. Damit ist auch in Bezug auf den Bebauungsplan festzuhalten, dass der Planungshorizont sowohl gemäss RPG als auch gemäss PBG erreicht und überschritten ist, weshalb die Beschwerdeführer mit dessen Überprüfung grundsätzlich rechnen mussten. 5.3. 5.3.1. Die Vorinstanz führt zur Begründung der neuen Zonenzuordnung der Grundstücke Nrn. 426 und 3947 aus, Hochhäuser seien eine Möglichkeit für eine bodenschonende Verdichtung.