Aus Gründen des Ortsbildschutzes wurde für den Standort am Bundesplatz eine maximale Gebäudehöhe von 35 m festgelegt. Die revidierte BZO sieht vor, dass das Grundstück Nr. 426 neu der 5-geschossigen und höheren Wohn- und Arbeitszone mit der Dichtebestimmung Nr. 49 zugeteilt wird (vgl. Teilzonenplan 2 "Bruch/Neustadt"). Es gilt der Vollständigkeit halber zu erwähnen, dass der südliche Teil des ursprünglichen Grundstücks Nr. 426 mittlerweile als Grundstück Nr. 3947 abparzelliert wurde, woraus sich in planungsrechtlicher Hinsicht indessen, soweit ersichtlich, keine Änderungen ergeben.