Die angesprochenen Änderungen sind systematischer Natur und betreffen das gesamte Stadtgebiet. Die Stadt Luzern strebt zudem – nicht zuletzt in Umsetzung von Vorgaben des übergeordneten Bundesraumplanungsrechts sowie der Vorgaben des kantonalen Richtplans 2009 vom 23. März 2010 (vgl. z.B. Koordinationsaufgabe S2-3) – eine Siedlungsentwicklung nach innen an, weshalb sie innerhalb des bestehenden Baugebiets zusätzlich Entwicklungsreserven schaffen will (vgl. Bericht und Antrag des Stadtrats an den Grossen Stadtrat vom 22.8.2012 [StB 781], S. 18, auch zum Folgenden).