In einem neuesten – den Kanton Luzern betreffenden – Entscheid hat das Bundesgericht das Akteneinsichtsrecht und die Fragestellung, welche schriftlichen Dokumente dem Gehörsanspruch unterliegen, verfeinert (BGer-Urteil 1C_159/2014 vom 10.10.2014). Nach seiner Praxis wird zwar nach wie vor zwischen verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Akten unterschieden; aber auf die Klassierung als "verwaltungsintern" kommt es nicht an, sondern auf die objektive Bedeutung der Akte für den verfügungswesentlichen Sachverhalt.