Mit der Revision wurde unter anderem ein Standort für ein Hochhaus resp. höheres Haus (Maximalhöhe 35 m) am Bundesplatz auf den heutigen Grundstücken Nrn. 426 und 3947, GB Luzern, linkes Ufer, eingeführt. Gegen die Revision der Ortsplanung führten verschiedene Personen Einsprachen, unter anderen A, Eigentümerin der – ebenfalls von Zonenneuzuweisungen betroffenen Grundstücke Nrn. 438, 439, 440, 442 und 1386, GB Luzern, linkes Ufer, und B, Mieter einer Wohnung an der Neustadtstrasse 1. Mit Entscheid Protokoll-Nr. 631 vom 3. Juni 2014 genehmigte der Regierungsrat die BZO mit hier nicht interessierenden Zurückstellungen betreffend einzelne Zonenzuweisungen und einer Umformulierung von Art.