Ein Unternehmer, welcher bereits bei der Ausarbeitung des Projekts in nicht untergeordneter Weise mitgewirkt hat, muss im Regelfall vom Submissionsverfahren ausgeschlossen werden. Zulässigkeit der Beteiligung, wenn die Mitwirkung des vorbefassten Anbieters und dessen Wissensvorsprung gegenüber den übrigen Anbietern offen gelegt wird und hinreichende Massnahmen zur Gewährleistung der Gleichbehandlung getroffenen werden. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 3. 3.1.