Über die Ersatzabgabe wird in der Baubewilligung aufgrund der Gemeindevorschriften entschieden (Abs. 3). Die Ersatzabgaben für Abstellflächen sind für Erstellung, Ausbau, Erneuerung, Unterhalt, Betrieb und Subventionierung von öffentlichen Abstell- und Verkehrsflächen für Motorfahrzeuge und Fahrräder sowie für die Förderung des öffentlichen Verkehrs zu verwenden (Abs. 4). Unter den Verfahrensbeteiligten ist strittig, ob die Ersatzabgaben überhaupt geleistet wurden.