Diese berufen sich deshalb erfolglos auf die Wirtschaftsfreiheit. 6. 6.1. Die Beschwerdeführer bringen weiter vor, sie hätten unter vormaligen Regulierungen bei ihren Bauvorhaben Ersatzabgaben geleistet für die Erstellung öffentlicher Parkplätze, weil sie eigene Autoabstellplätze nicht hätten realisieren können oder dürfen. Zu beachten sei dabei, dass Parkhäuser im Allgemeinen und weit entfernte Parkhäuser im Speziellen diese öffentlichen Ersatzparkplätze nicht kompensieren könnten.