Die Beschwerdeführer setzen sich mit dieser Massnahme nicht auseinander und bestreiten insbesondere deren entlastende Wirkung nicht. Es gilt zu vermerken, dass der Grosse Stadtrat die entsprechenden Änderungen am 4. September 2014 beschlossen hat, die per 1. Juli 2015 in Kraft traten (vgl. Reglement über die Parkraumbewirtschaftung beim Dauerparkieren auf öffentlichem Grund [Parkkartenreglement; SR der Stadt Luzern Nr. 6.3.1.1.1]; Ausgabe vom 1.7.2015, Übersichtsplan im Anhang). 5.4. Vor diesem Hintergrund erscheinen die bereits existierenden resp. in Aussicht gestellten Kompensationsmöglichkeiten für die aufgehobenen Parkplätze als ausreichend.