5.3. Als weitere Massnahme zur Kompensation der aufgehobenen Parkplätze nennt die Vorinstanz die (geplante) Erweiterung der Parkkartenzone D, die im Hirschmattquartier gelte, Richtung Süden bis zum Bahntrassee, wodurch für die entsprechenden Karteninhaber über 100 zusätzliche Parkmöglichkeiten entstünden. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den Bericht und Antrag "Optimierung Parkraumbewirtschaftung und Totalrevision Parkkartenreglement" (B+A 8/2014 vom 9.4.2014, abrufbar unter: http://www.stadtluzern.ch/de/politik/ggr/polgeschaefte), worin von 125 zusätzlichen Parkplätzen infolge Erweiterung der genannten Zone die Rede ist (vgl. B+A 8/2014, S. 13).