Das Potential von 30 - 35 zusätzlichen Parkplätzen im Parkhaus Hirzenmatt geht aus den von der Vorinstanz eingereichten Unterlagen hervor und wird zahlenmässig von den Beschwerdeführern auch nicht bestritten. Dass diese Flächen im gegenwärtigen Zustand offenbar zugemauert sind, steht einer Realisierung – so weit ersichtlich und nach den Ausführungen der Vorinstanz – nicht entgegen. Auf den beantragten Augenschein kann daher verzichtet werden. Was die rechtliche Realisierbarkeit angeht, ist einzuräumen, dass die entsprechende Umnutzung der Flächen noch einer Baubewilligung bedarf, wobei ein darauf abzielendes Baugesuch nach Kenntnis des Gerichts noch nicht eingereicht wurde.