Zwar bestünden entsprechende Flächen. Diese seien aber zugemauert und zu einem grossen Teil baulich neuen Nutzungen zugeführt worden und könnten nicht mehr als Autoabstellplätze verwendet werden. Ausserdem würden im Fall der Öffnung dieser Flächen die entstehenden Abstellplätze für Eigengebrauch beansprucht werden. 5.2.3. Das Potential von 30 - 35 zusätzlichen Parkplätzen im Parkhaus Hirzenmatt geht aus den von der Vorinstanz eingereichten Unterlagen hervor und wird zahlenmässig von den Beschwerdeführern auch nicht bestritten.