5.2. 5.2.1. Die Vorinstanz geht davon aus, dass eine teilweise Kompensationsmöglichkeit im Umfang von 30 - 35 zusätzlichen Parkplätzen im Parkhaus Hirzenmatt bestehe, die allerdings – auf entsprechendes Gesuch der Grundeigentümerin resp. Parkhausbetreiberin hin – noch bewilligt werden müssten. Das erwähnte Parkplatzpotential sei im Rahmen einer Begehung des Parkhauses Hirzenmatt vor Ort überprüft und als gegeben erachtet worden. Die Flächen würden zurzeit grösstenteils als Lagerflächen genutzt und seien weitgehend baulich vom Parkhaus abgetrennt. Die Umnutzung dieser Flächen zu Parkplätzen liege aufgrund der grossen Rentabilität im Interesse der Eigentümerin.