Dennoch bleiben durchschnittlich 500 freie Parkplätze, was ca. 15 % der Gesamtparkplatzzahl entspricht (vgl. Präsentation der Projektleiterin Verkehrsplanung vom 5.7.2013, S. 21). Auch diesen Angaben der Vorinstanz widersprechen die Beschwerdeführer nicht substantiiert. Wie erwähnt empfehlen einzelne unter ihnen ihren Kunden sogar ausdrücklich die Benützung dieser Parkhäuser. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mehrere Parkhäuser in vertretbarer Distanz (max. 500 m) Parkalternativen bieten, die zudem mittels des Parkleitsystems gut aufgefunden werden können. Letzteres trägt dazu bei, den Suchverkehr zu minimieren. 5.2. 5.2.1.