Sie sind nicht Streitgegenstand. Die Vorinstanz verweist im Übrigen zu Recht darauf, dass es sich bei den von den Beschwerdeführern ins Feld geführten 140 Parkplätzen am Bundesplatz nicht um öffentliche handelt. Des Weiteren stellt sie in Aussicht, sich bei der Überbauung am Bundesplatz im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Errichtung einer grösseren Anzahl öffentlich zugänglicher Parkplätze in der privaten Tiefgarage einsetzen zu wollen. Hinzu kommen ca. 1'700 Parkplätze in den umliegenden Parkhäusern.