Insbesondere machen sie keine näheren Angaben, welcher Anteil ihrer Kundschaft tatsächlich mit dem Auto anreist. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Parkplatzabbau Auswirkungen auf all diejenigen Personen haben kann, die mit dem motorisierten Individualverkehr anreisen und möglichst nahe eines im Projektperimeter gelegenen Zielorts parkieren möchten. Davon kann – neben Anwohnern und Angestellten der ansässigen Betriebe – auch ein Teil der Kunden der Beschwerdeführer betroffen sein.