Ein Abbau von 46 Parkplätzen habe bei 479 Oberflächenparkplätzen und ca. 1'700 Parkhausparkplätzen keinen entscheidenden Einfluss. Dies gelte insbesondere auch bezüglich der einzelnen Gewerbebetriebe der Beschwerdeführer, die jederzeit gut erreichbar blieben und für welche daher keine Benachteiligungen ersichtlich seien. Für den motorisierten Individualverkehr bestehe in einem engen Umkreis ein grosses Angebot an öffentlich zugänglichen Parkplätzen.