Bericht S. 16). Gemäss dem Radroutenkonzept 1993 ("Projektierungsgrundlagen für strassenbegleitende Radverkehrsanlagen" S. 11) sind Längsparkfelder entlang von Radstreifen aus Gründen der Sicherheit zwar grundsätzlich ungünstig, namentlich wegen der Gefahr bei überraschendem Türöffnen. Indessen kann diese Gefahr durch einen ausreichend breiten Trennstreifen (mindestens 0,75 m) zwischen Velostreifen und Parkplatz vermindert werden.