Dies muss vor allem gelten, wenn die Unfallhäufigkeit an den betreffenden Stellen, wie hier, statistisch ausgewiesen ist. Soweit die Beschwerdeführer eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit bei den seitlichen Parkplätzen darin erblicken, dass die Autotüren in den Strassenraum geöffnet werden müssen, kann auf die Ausführungen des technischen Berichts verwiesen werden, wonach an der Franken- und Sempacherstrasse neue Abschnitte auf dem Velonetz entstünden und Velostreifen im Gegenverkehr markiert würden. Der Abstand zwischen den Parkplätzen und Velostreifen werde vergrössert, um "Velo-Autotüren"-Unfälle zu vermeiden.