technischer Bericht, S. 16 f.) dazu vor-gesehen, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Aus der von der Vorinstanz herangezogenen Statistik aus dem technischen Bericht vom 27. September 2013 gehen die drei genannten Orte mit Unfallhäufungen – unter anderem an den hier interessierenden Stellen mit Schrägparkierungen in der Franken- und Sempacherstrasse – hervor. Dass diese Erhebungen unzutreffend seien, behaupten die Beschwerdeführer nicht. Das Kantonsgericht hat daher keinen Anlass, die Statistiken zu hinterfragen.