Die Verkehrssicherheit nehme durch die projektierte Anordnung von Parkplätzen seitlich des Strassenrands sogar ab, da das Ein- und Ausparken unter Inanspruchnahme der Fahrbahn erfolge. Das Öffnen und Schliessen der Türen erfolge in die Fahrbahn hinein, während dies bis anhin innerhalb des Parkraums erfolgt sei. 3.2. Die Vorinstanz verweist darauf, dass im Hirschmattquartier im aktuellen (d.h. bei Erlass des angefochtenen Entscheids herrschenden) Zustand für Automobilisten, Velofahrer und Fussgänger Verkehrssicherheitsdefizite bestünden. Zudem gebe es Lücken im Velonetz, die geschlossen werden sollten.