| Instanz: | Kantonsgericht | |---|---| | Abteilung: | 4. Abteilung | | Rechtsgebiet: | Strassenrecht | | Entscheiddatum: | 11.08.2015 | | Fallnummer: | 7H 14 122 | | LGVE: | | | Gesetzesartikel: | Art. 26 BV; § 95 StrG. | | Leitsatz: | Grundsätzlich haben Gewerbetreibende keinen Anspruch darauf, dass ihnen öffentliche Parkplätze für Kunden zur Verfügung gestellt werden. Im Kontext der Wirtschaftsfreiheit kann sich indessen die Frage stellen, ob die Aufhebung eines Teils von vorhandenen öffentlichen Parkplätzen den Kunden eines Betriebs den Zugang zu diesem künftig übermässig erschwert oder gar verunmöglicht (E. 4.5).