Die regierungsrätlichen Bemühungen im konkreten Fall sind anzuerkennen und politisch verständlich. Dabei sind die Behörden der Kantone aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben in der Asylgesetzgebung und der völkerrechtlichen Vereinbarungen verpflichtet, für die in die Schweiz kommenden Menschen, die einen Flüchtlingsstatus beanspruchen, menschenwürdige Unterkünfte bereitzustellen und die Grundbedürfnisse dieser Menschen zu befriedigen. Das ist eine eminent wichtige öffentliche Aufgabe, die in Kollision zu anderen Aufgaben und/oder gesetzlichen Vorgaben stehen kann. Die Beschwerdeführung durch die WEKO in diesem Fall ist daher mit Fragezeichen behaftet.