Weder handelt es sich bei der steigenden Anzahl der Asylgesuche um ein plötzliches Ereignis, noch kann die zeitliche Dringlichkeit im beschaffungsrechtlichen Sinn für den Bau des Asylzentrums als erfüllt betrachtet werden. Das Gericht verkennt nicht, dass die Schaffung von neuen Asylzentren im Kanton Luzern – wie fast überall in der Schweiz – eine gesellschaftlich ausserordentlich schwierige Aufgabe ist. Die regierungsrätlichen Bemühungen im konkreten Fall sind anzuerkennen und politisch verständlich.