Urteil des Verwaltungsgerichts Luzern V 09 266 vom 18.3.2010 E. 1b, abrufbar unter www.gerichte.lu.ch). Der Regierungsrat skizzierte in seinem Beschluss vom 11. Mai 2012 das weitere Vorgehen bezüglich des Projekts Asylzentrum Grosshof und erteilte entsprechende Aufträge an das zuständige Gesundheits- und Sozialdepartement sowie an die Dienststellen Immobilien und Soziales und Gesellschaft. Die Zustellung erfolgte dann auch rein verwaltungsintern nur an die eben genannten Dienststellen, das GSD, das Finanzdepartement und das Justiz- und Sicherheitsdepartement. Zwar enthält der Beschluss konkrete Anweisungen, wie die einzelnen Verwaltungseinheiten weiter vorzugehen hätten.