Aktuelles Vergaberecht 2008 [Hrsg. Zufferey/Stöckli], Zürich 2008 S. 117). Soweit eine Beschaffung von Leistungen bei einer Wohltätigkeitseinrichtung im Sinn von § 2 lit. d öBG erfolgt, bezweckt der öffentliche Auftraggeber damit nicht nur den Erhalt der Leistungen, sondern auch die Förderung der ideellen Institution in ihrer im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeit (Beyeler, a.a.O., N 714). Vorliegend verhält es sich aber anders: Die Beschaffung durch den Kanton dient nicht der Förderung einer schon leistungserbringenden Einrichtung. Die Genossenschaft Z wurde mit Blick auf das Asylzentrumsprojekt errichtet.