Am 18. Januar 2013 wurde die Vereinbarung zwischen der im August 2012 gegründeten Genossenschaft Z und dem Kanton Luzern geschlossen. Zwischen dem Regierungsratsbeschluss und der Vereinbarung zwischen dem Kanton Luzern und der Genossenschaft sind sieben Monate vergangen. In dieser Zeit hätte ein offenes Vergabeverfahren durchgeführt werden können. Auch unter diesem Aspekt fällt eine zeitliche Dringlichkeit ausser Betracht, zumal auch hier der Beschwerdegegner keine Akten auflegt, die das Gegenteil beweisen würden.