Dass dies jedoch einen kausalen Einfluss auf das Erfordernis der Dringlichkeit hätte, ist gestützt auf die obigen Ausführungen nicht ersichtlich. Dass genügend Zeit bestanden hätte, ergibt sich auch aus der Chronologie der Geschehnisse. Am 11. Mai 2012 hat der Regierungsrat die Dienststelle Immobilien beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Gesundheits- und Sozialdepartement das Raum- und Betriebskonzept und die Offertunterlagen für den Standort Grosshof bis Ende Mai 2012 zu erarbeiten. Am 18. Januar 2013 wurde die Vereinbarung zwischen der im August 2012 gegründeten Genossenschaft Z und dem Kanton Luzern geschlossen.